top of page

BRANDSCHUTZ / SCHALLSCHUTZ

Durch die Planung des vorbeugenden Brandschutzes werden bauliche Anlagen so konzipiert, dass der Entstehung von Bränden und der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegengewirkt bzw. vorgebeugt wird. Des Weiteren werden durch die Planung des vorbeugenden Brandschutzes die Möglichkeiten für Rettungsmaßnahmen und Löscharbeiten verbessert.

Die Planung des Schallschutzes gehört dem Feld der bauphysikalischen Nachweise an und stellt ein immer bedeutsameres Mittel zur Erreichung gesteigerter Lebensqualität im Hinblick auf die Belastung durch störende Geräusche dar.

LEISTUNGEN IN DER BRAND- / SCHALLSCHUTZPLANUNG

  • Erstellen von bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzkonzepten / Brandschutznachweisen für freistehende oder einseitig angebaute / anbaubare Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Rahmen der Genehmigungsplanung

  • Erstellen zugehöriger Brandschutzpläne

  • Erstellen von bauordnungsrechtlich geforderten Schallschutznachweisen für freistehende oder einseitig angebaute / anbaubare Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 - 3 im Rahmen der Genehmigungsplanung

Auszug aus Planungen bearbeiteter Projekte:

Ende
bottom of page